Fremdsprachendiplome

Ein anerkanntes Fremdsprachendiplom kann in der Berufsmaturitätsprüfung die ganze Abschlussprüfung, im Qualifikationsverfahren zur Kauffrau oder zum Kaufmanns (BIVO 2012) die ganze oder einen Teil der Abschlussprüfung in der entsprechenden Fremdsprache ersetzen. Auch im Lehrgang zur/zum Detailhandelsangestellten können Zertifikate angerechnet werden.

Sie finden hier die Richtlinien zu den Fremdsprachendiplomen:

📃 Richtlinien

📃 Link zur Umrechnung von Sprachzertifikaten

 

Die neue Bildungsverordnung 2023 für Kaufleute akzeptiert keine Anrechnung von Fremdsprachdiplomen mehr.